Wissenswertes von A bis Z

Auf dieser Seite erfahren Sie alles über den organisatorischen Ablauf bei uns. Helfen Sie mit, diesen gemeinsam mit uns so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Anmeldung

Wenn Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Wir nehmen uns gerne Zeit und informieren Sie über wichtige Dinge. Terminanfragen können Sie gerne über das Kontaktformular stellen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

Was passiert im Krankheitsfall?

Gerade Kleinkinder erkranken häufig. Damit sie schnellstmöglich wieder gesund werden und andere Kinder nicht anstecken, müssen kranke Kinder zuhause bleiben. Erst wenn sie einen Tag fieberfrei sind, dürfen sie wieder in die Kindertagesbetreuung. Bei ansteckenden Kinderkrankheiten ist zudem ein vom Arzt ausgestelltes Attest über die Ansteckungsfreiheit des Kindes vorzulegen.

Medikamentenvergabe

Für die Gabe von Medikamenten durch Tagespflegepersonen gibt es keine eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

Eine Tagesmutter darf aber niemals eigenmächtig einem Tageskind Medikamente verabreichen.

 

Da es heute immer mehr Kinder gibt, die durch chronische und allergische Erkrankungen (z.B. Diabetes, Asthma, Anfallsleiden) auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, kann es allerdings notwendig werden, dass eine Tagespflegeperson Medikamente verabreichen muss. Auch bei Kindern, die nach einer Krankheit mit einer Bescheinigung des Arztes wieder von der Tagesmutter betreut werden können und die per Verordnung für einen begrenzten Zeitraum Medikamente einnehmen müssen (z.B. Antibiotika), kann diese Situation auftreten. Um sich für solche Fälle haftungsrechtlich abzusichern, sollte die Tagespflegeperson folgende Punkte beachten:

 

· Es sollten von der Tagespflegeperson nur medizinisch unvermeidbare Medikamente, die auch zeitlich nicht von den Eltern verabreicht werden können, gegeben werden.

· Es sollte eine aktuelle schriftliche Verordnung des Arztes mit genauen Vorgaben der

Dosierung vorliegen.

· Es sollte eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern über die Gabe der speziellen Medikation vorliegen.

 

Liegen diese Bedingungen vor, müssen noch folgende Punkte beachtet werden:

 

· Das Medikament muss in der Originalverpackung mit Packungsbeilage vorliegen.

· Das Medikament muss richtig gelagert werden (siehe Packungsbeilage).

· Besondere Gebrauchshinweise müssen beachtet werden.

· Vor jeder Verabreichung muss das Verfallsdatum des Medikamentes kontrolliert werden.

· Die Restbestände des Medikamentes sollten den Eltern zurückgeben werden.

· Ordentliche Einweisung in die Medikamentengabe (z. B. bei Diabetikerkindern, die regelmäßig gespritzt werden müssen)

· Die Verabreichung des Medikamentes sollte von der Tagesmutter protokolliert werden.

 

Frei verkäufliche und von den Eltern selbst verordnete Medikamente sollten dem Tageskind nicht von der Tagespflegeperson gegeben werden. Dies gilt auch für homöopathische oder naturheilkundliche Mittel.

 

Auch Cremes, Salben und Pflaster können bei Kindern allergische Reaktionen auslösen. Deshalb sollten die Eltern der Tagespflegeperson die entsprechenden Mittel für ihr Kind zur Verfügung stellen. Die Tagesmutter sollte sich schriftlich geben lassen, dass sie die Mittel anwenden darf und sie mit dem Namen des Tageskindes beschriften.

 

Die Tagesmutter ist vor Schadensersatzansprüchen geschützt, wenn die Anordnung

zur Medikamentengabe schriftlich vorliegt und sie bei der Medikamentengabe nicht

grob fahrlässig handelt (z.B. Medikament verwechselt).

 

Thema 4

in Bearbeitung...

Wir sind für Sie da

-> MyKids24 <-

 

Michael Helbig - "Pusteblümchen"

 

Mandy Helbig -

"Freche Früchtchen"

 

Am Hohen Ufer 36

06132 Halle (Saale)

Telefon

+49 1520 6168245

  

Nutzen Sie bitte bevorzugt unser Kontaktformular.